Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen

Der Suchmaschinen-Betreiber Google ist nicht verpflichtet, rechtswidrige oder ungenaue Snippets aus seinem Index zu löschen <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-moegliche-rechtsverletzung-durch-snippets-10-u-59-11-kammergericht-berlin-20110725.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 25.07.2011 - Az.: 10 U 59/11).

Geklagt hatte ein bekannter Buch-Autor. Nach Eingabe seines Namens bei Google erschien im Suchergebnis der Auszug eines Artikels, welcher in einer großen Tageszeitung erschienen war. In diesem sogenannten Snippet hieß es:

"Showbusiness: Eklat - (…) tritt unter Buhrufen ab..."

Der Artikel war die satirische Zusammenfassung einer Abendveranstaltung des Autors. Dieser sah sich durch den Snippet in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, denn durch den begrenzten Text-Auszug werde ein gänzlicher Eindruck erweckt, nämlich u.a., dass die Zuschauer mit seiner Leistung unzufrieden gewesen seien.

Die Berliner Richter erteilten dem Kläger eine Abfuhr.

Google sei nicht verpflichtet, (möglicherweise rechtsverletzende) Snippets manuell zu entfernen. Dem durchschnittlich aufmerksamen User sei nämlich durchaus bewusst, dass der Inhalt der Suchmaschinen vollautomatisch erfasst werde und niemals den gesamten Inhalt und die Kernaussage des eigentlichen Webseiten-Inhalts aufzeigen könne.

Die Aussagen und die Snippets müssten immer im Rahmen der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse betrachtet werden. Die von Google angezeigten Snippets könnten daher nicht als Zusammenfassung der Internetseiten gesehen werden. Dies sei derartig eindeutig, dass Google nicht hafte.  

Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit den Urteilen des OLG Hamburg (<link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-rechtswidrige-snippets-3-u-67-11-oberlandesgericht-hamburg-20110526.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11; <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20070220.html _blank external-link-new-window>OLG Hamburg, Urt. v. 20.02.2007 - Az.: 7 U 126/06).

Rechts-News durch­suchen

07. September 2026
Da der Browser Edge in nur geringem Umfang genutzt wird, kann Microsoft nicht als Torwächter im Sinne des DMA eingestuft werden, selbst wenn die…
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen