Der EuG <link http: www.online-und-recht.de urteile marken-kinder-und-timi-kinderjoghurt-nicht-verwechslungsfaehig-t-140-08-europaeisches_gericht--20091014.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.10.2009 - Az.: T-140/08) hat entschieden, dass die Begriffe "Kinder" und "TiMi Kinderjoghurt" markenrechtlich nicht verwechslungsfähig sind.
Die Marke "Kinder" war seit 1965 als Gemeinschaftsmarke eingetragen. Ein Tiroler Milchunternehmen meldete nun die Wortfolge "TiMi Kinderjoghurt" als Gemeinschaftsmarke für die Bereiche Joghurt und auf Fruchtjoghurt basierende Speisen anmeldete.
Die EuG-Richter verneinten eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Begriffen. Weder klanglich noch schriftbildlich bestehe eine Ähnlichkeit.
Die gedankliche Verbindung der Marken durch das Wort "Kinder" trete vorliegend nicht derartig stark in den Vordergrund, als dass die EU-Marken verwechslungsfähig seien. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei das Wort "Kinder" nicht dominierend. Der Verbraucher werde die eigentliche Betonung bei der Beklagten-Marke auf das Wort "TiMi" legen, so dass die restlichen Wortteile in den Hintergrund rückten.