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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände - Schwäbisch Hall" unterscheidungskräftig und als Marke eintragungsfähig

Der bekannte Slogan "Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände - Schwäbisch Hall" ist für den Bereich der Bausparkassen als Marke schutzfähig, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile keiner-bringt-mehr-menschen-in-die-eigenen-4-waende-schwaebisch-hall-als-marke-fuer-bausparkasse-eintragbar-33-w-pat-121bundespatentgericht--20090714.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 14.07.2009 - Az.: 33 W (pat) 121/07).

Zwar stelle der Bestandteil "Schwäbisch Hall" an und für sich eine nicht eintragungsfähige Ortsangabe dar. In Kombination mit dem Rest des Slogans erlange jedoch der gesamte Satz die erforderliche Unterscheidungskraft.

Er sei auch nicht glatt beschreibend, denn erst nach mehreren Gedankenschritten komme der Betrachter zum Ergebnis, dass es sich hier um Bauspardienstleistungen handle ("4 Wände").

 

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