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Kategorie: Onlinerecht

LG Essen: Komplettküchen-Angebote müssen Hersteller und Typenbezeichnung enthalten

Angebote mit Komplettküchen müssen zwingend den genauen Hersteller und die Typenbezeichnungen angegeben, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-komplettkuechen-angeboten-muessen-hersteller-und-typenbezeichnung-mit-angegeben-werden-landgericht-essen-20160310 _blank external-link-new-window>(LG Essen, Urt. v. 10.03.2016 - Az.: 43 O 103/15).

Das verklagte Unternehmen bewarb Komplettküchen, ohne den genauen Hersteller und die Typenbezeichnung anzugeben.

Das LG Essen stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Da sowohl der Hersteller als auch das konkrete Modell den Wert einer Küche maßgeblich beeinflusse, müssten diese zwingend mit angegeben werden. Nur so könne sich der Verbraucher eine ausreichende Informationsgrundlage für seinen Kauf verschaffen.

Würden diese Daten vorenthalten, fehlten die wesentlichen Informationen. Hierin liege ein Wettbewerbsverstoß.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das LG Essen entspricht der der gängigen Rechtsprechung. Die Gerichte nehmen durchgehend einen Rechtsverstoß in diesen Fällen an: BGH <link http: www.dr-bahr.com news typenbezeichnung-eines-elektrohaushaltsgeraets-muss-in-werbung-angegeben-werden.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.02.2014 - Az.: I ZR 17/13), OLG Bamberg <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeprospekt-muss-genaue-geraetebezeichnung-enthalten-oberlandesgericht-bamberg-20160311 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.03.2016 - Az.: 3 U 8/16), LG Potsdam <link http: www.online-und-recht.de urteile hersteller-und-typenbezeichnung-von-elektrogeraeten-bei-einer-kueche-sind-wesentliche-informationen-landgericht-potsdam-20160309 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.03.2016 - Az.: 52 O 115/15) und LG Würzburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.02.2015 - Az.: 1 HKO 1781/15).

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