Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin stellt DSGVO-Bußgeld-Verfahren iHv. 14,5 Mio. EUR gegen Deutsche Wohnen ein

Ende 2019 verhängt die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen die Deutsche Wohnen SE  ein Bußgeld von rund 14,5 Mio. EUR wegen angeblicher DSGVO-Verletzungen. Das LG Berlin hat nun dieses Verfahren nach Pressemitteilung der Deutsche Wohnen SE  eingestellt.

Hintergrund der Entscheidung der Behörde war, dass das betroffene Unternehmen nach Auffassung der Datenschützer massiv gegen die DSGVO verstoßen habe, vgl. dazu unsere Kanzlei-News v. 06.11.2019

Das Berliner Amt hatte daraufhin eines der höchsten Bußgelder, nämlich rund 14,5 Mio. EUR, verhängt.

Nun teilt die Deutsche Wohnen SE  in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass nach ihrem Widerspruch das LG Berlin das Verfahren eingestellt habe:

"Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben.

Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.

Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin kann die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen."

Die gerichtliche Entscheidung ist bislang im Original noch nicht bekannt. Unklar sind daher die genauen Gründe, die zu dieser richterlichen Bewertung führten.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen
26. März 2026
Der Betroffene erhält von seiner Krankenkasse keine Auskunft über einen Hinweisgeber, da Sozialdatenschutz und Anonymität überwiegen.
ganzen Text lesen
20. März 2026
Ein Auskunftsantrag nach der DSGVO gilt als missbräuchlich, wenn er nur gestellt wird, um später Schadensersatz zu fordern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen