Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Mangelnde Ernsthaftigkeit beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr

Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile mangelnde-ernsthaftigkeit-einer-unterlassungserklaerung-bei-lapidarer-aeusserung-3-u-151-07-oberlandesgericht-hamburg-20090423.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 151/07) hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nur dann die Wiederholungsgefahr ausschließt, wenn sie ausreichend ernst gemeint ist.

Im vorliegenden Fall stritten Kläger und Beklagter, beide KFZ-Händler, um einen Wettbewerbsverstoß. Der Beklagte berief sich auf den Umstand, dass er bereits zuvor einer anderen Firma eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung stellte sich heraus, dass diese Drittfirma Rechtsverstöße nur "aus Sport" verfolgen würde, um die Vertragsstrafe zu erhalten. Dieses Geld würden dann die Drittfirma und der Beklagte "auf dem Rummel" teilen.

Eine solche Unterlassungserklärung sei nicht ernsthaft gemeint, so die Hamburger Richter, und könne daher auch nicht die Wiederholungsgefahr ausschließen. Daher sei die der Drittfirma gegenüber abgegebene Unterlassung unbeachtlich, die Wiederholungsgefahr bestehe weiterin.

Der Kläger habe im vorliegenden Verfahren somit einen Anspruch gegen den Beklagten.

 

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen