Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft "club-ebook.de" nicht markenfähig

Die Bezeichnung "club-ebook.de" ist für den Bereich Internet-Dienstleistungen als Marke nicht eintragbar. Zum einen fehlt der Wortfolge die Unterscheidungskraft, zum anderen ist sie rein beschreibend, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-club-ebook-de-fuer-online-dienstleistungen-als-marke-nicht-eintragbar-27-w-pat-180-09-bundespatentgericht--20091027.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.10.2009 - Az.: 27 W (pat) 180/09).

Die angesprochenen Verkehrskreise würden die angemeldete Zeichenfolge nur als Hinweis auf eine Internetadresse sehen würde, unter der elektronische Bücher angeboten würden. Damit sei die Bezeichnung rein beschreibend.

Zudem fehle der Wortfolge die Unterscheidungskraft. Eine Eintragung sei daher ausgeschlossen.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen