Die Zeichenfolge "ID" ist aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht für den Bereich Munition und Geschosse als Marke eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile id-als-marke-fuer-munition-und-geschosse-nicht-eintragbar-28-w-pat-103-08-bundespatentgericht--20090805.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.08.2009 - Az.: 28 W (pat) 103/08).
Der Verkehr werde "ID" als die geläufige Abkürzung für "Identifikation" bzw. "Identität" ansehen und somit einen rein beschreibenden Inhalt zuordnen.
Daher sei der Begriff nicht unterscheidungskräftig und könne markenrechtlich nicht geschützt werden.