Der Begriff "Ultima" ist für den Bereich CD und Audiozubehör nicht ausreichend unterscheidungskräftig und somit nicht als Marke eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile ultimate-als-marke-fuer-die-bereiche-cd-und-audiozubehoer-nicht-eintragbar-30-w-pat-4-09-bundespatentgericht--20100515.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 15.05.2010 - Az.: 30 W (pat) 4/09).
Das Wort sei ein englischer Ausdruck und werde von einem deutschen Verbraucher übersetzt mit "Das Allerbeste".
Ohne weiteres Nachdenken werde daher der anpreisende Inhalt der Aussage deutlich, so dass lediglich der beschreibende Sinngehalt im Vordergrund stehe und nicht der Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Ein betriebliches Kennzeichen sei darin nicht zu sehen.