Mangels Unterscheidungskraft ist "Das Beste für die Frau" als Marke für die Bereiche Magazine und Zeitschriften nicht eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile das-beste-fuer-die-frau-als-marke-fuer-zeitschriften-nicht-eintragbar-27-w-pat-192-09-bundespatentgericht--20090810.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.08.2009 - Az.: 27 W (pat) 192/09).
Der angesprochene Verbraucher werde die Anmeldung so verstehen, dass die Zeitschriften in besonderer Weise für Frauen bestimmt und geeignet seien. Darin sei eine reine Sachaussage zu sehen, für die es keinerlei analysierender Betrachtung bedürfe. Insofern stehe nur der rein beschreibende Inhalt im Vordergrund.
Daher sei eine Markeneintragung nicht möglich.