Die Bezeichnung "Premium PLUS +" ist als Marke für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig <link http: www.online-und-recht.de urteile premium-plus-als-marke-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-nicht-eintragbar-28-w-pat-503-10-bundespatentgericht--20100512.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 12.05.2010 - Az.: 28 W (pat) 503/10).
Der Kläger begehrte die Eintragung des Kennzeichens "Premium PLUS +" für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Das Deutsche Patent- und Markenamt wies die Eintragung der Marke ab und erklärte dazu, dass den Begriffen die notwendige Unterscheidungskraft fehle.
Auch die vom Kläger angerufenen Richter des BPatG teilten diese Einschätzung und lehnten eine Eintragung. Es handle sich um alltägliche Worte, die in der Werbung üblich und häufig verwendet würden.