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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft keine Markeneintragung der Bezeichnung "Physio-Fit"

Der Begriff "Physio-Fit" ist für Dienstleistungen im Bereich der Krankengymnastik als Marke nicht eintragbar, da er glatt beschreibend ist <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-begriff-physio-fit-fuer-krankengymnastik-27-w-pat-213-09-bundespatentgericht--20100706.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 06.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 2313/09).

Die Richter erklärten, dass der Begriff "Physio-Fit" für die angemeldeten Bereiche keine Unterscheidungskraft aufweise. Es sei vielmehr ein rein beschreibender Begriff, der für eine Vielzahl von Physiotherapie-Angeboten verwendet werde.

Auch werde der Markenschutz nicht bereits dadurch erreicht, dass es sich bei dem Begriff um eine Kombination zweier Begriffe handle, die in der allgemeinüblichen Sprache so nicht benutzt würden. Daraus allein ergebe sich noch keine Unterscheidungskraft.

 

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