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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft "Naturplus" als Marke nicht eintragbar

Die Bezeichnung "Naturplus" kann nicht als Marke für die Bereiche Eier, Wurst, Obst und Gemüse eingetragen werden, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehle <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-naturplus-fuer-bereich-der-lebensmittel-28-w-pat-2-10-bundespatentgericht--20101112.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 12.11.2010 - Az.: 28 W (pat) 2/10).

Gerade der vorangestellte Begriff "Natur" sei eine im Lebensmittelbereich entscheidende Schlüsselbezeichnung. Er werde, ebenso wie die Bezeichnung "plus", häufig in der Werbung verwendet und stelle einen naturnahen Bezug des Produktes dar. Ein herkunftsweisender Inhalt sei der Bezeichnung "Naturplus" jedoch nicht zuzuschreiben.

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