Das Wort "Ruheberg" ist als Marke für den Bereich der Bestattungen nicht eintragungsfähig, da ihm die die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile ruheberg-als-marke-fuer-bestattungen-nicht-eintragbar-30-w-pat-14-08-bundespatentgericht--20090709.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 14/08).
Der Begriff enthalte den Hinweis, dass es um die Beisetzung von Verstorbenen gehe, die auf einem "Berg" die letzte Ruhestätte erhielten.
Der beschreibende Inhalt stehe im Vordergrund, womit die notwendige Unterscheidungskraft fehle. Eine Eintragung als Marke sei daher nicht möglich.