Der Begriff "Schulkompass" ist für die Bereiche Online-Werbung, Telekommunikation und Computersoftware als Marke nicht eintragbar, so dass BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile schulkompass-als-marke-fuer-pc-software-und-onlinewerbung-nicht-eintragbar-27-w-pat-155-09-bundespatentgericht--20090721.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 155/09).
Dem Wort fehle jede Unterscheidungskraft, so die Richter.
Der beschreibende Inhalt stehe im vorliegenden Fall deutlich im Vordergrund. Der durchschnittliche Verbraucher werde in der Wortkombination, die aus zwei gebräuchlichen Begriffen zusammengesetzt seien, lediglich einen Leitfaden im Hinblick auf Schulen verstehen.
Daher sei der Begriff nicht als Marke schutzfähig.