Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Marken "mäcweg.de" und "weg.de" nicht verwechslungsfähig

Zwischen den Marken "mäcweg.de" und "weg.de" besteht keine Verwechslungsgefahr, so dass auch kein Unterlassungsanspruch besteht, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verwechslungsgefahr-von-weg-de-und-maecweg-de-6-u-141-09-oberlandesgericht-koeln-20100122.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 141/09).

Geklagt hatte der Inhaber der Marke "weg.de". Er setzte sich gegen die Eintragung der Bezeichnung "mäcweg.de" zur Wehr, weil er meinte, beide Begriffe seien sehr ähnlich und und würden somit in der Öffentlichkeit zu Verwechslungen führen.

Die Kölner Richter folgten dieser Ansicht nicht und wiesen die Unterlassungsklage ab.

Nach meiner Meinung der Juristen aus der Domstadt ergebe sich ein hinreichender Unterschied bereits aus der abweichenden Schriftfarbe und der Gestaltung des jeweiligen Logos.

Aber auch sprachlich ergebe sich keine hinreichende Überschneidung. Während "weg.de" eine kurze, prägnante Silbe sei, bestehe "mäcweg.de" aus mindestens zwei Abschnitten und sei insofern klanglich unterschiedlich.

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen