Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Markenrechtlicher Schutz für "Fickshui"

Die Bezeichnung "Fickshui" verstößt nicht gegen die guten Sitten und ist daher als Marke für die Bereiche Bekleidung und Schuhe eintragungsfähig, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile marke-fickshui-fuer-den-bereich-bekleidung-nicht-sittenwidrig-27-w-pat-41-10-bundespatengericht--20100401.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 01.04.2010 - Az.: 27 W (pat) 41/10).

Zwar weise das Wort vulgäre und sexuelle Züge auf, so dass ein Teil der Bevölkerung dies als Verletzung der guten Sitten empfinde. Jedoch sei diese Interpretation nicht derartig übermächtig, dass stets und immer von der Bevölkerung eine anstößige Empfindung angenommen werde.

Denn das Wort "Fick" bzw. "ficken" sei heutzutage ein häufig verwendetes Wort in Filmen und Büchern und unterliege daher hinsichtlich des provozierendes Charakters einer erheblichen Abnutzung.

Ein Verbot von der Markeneintragung komme jedoch nur in solchen Fällen in Betracht, wo der Sittenverstoß ein unerträgliches Maß erreiche. Ein solche erhebliche Verletzung sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen