Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Markenschutz für "Miss Tuning" wegen ausreichender Unterscheidungskraft

Der Begriff "MIss Tuning" ist für den Bereich Zeitungen und Online-Dienste eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile miss-tuning-als-marke-fuer-bereich-zeitungen-und-onlinedienste-eintragbar-27-w-pat-191-09-bundespatentgericht--20100621.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 191/09).

Er weise die erforderliche Unterscheidungskraft auf und könne daher als Marke eingetragen werden.

Der durchschnittliche Verbraucher sehe darin nicht nur die Durchführung eines Schönheitswettbewerbs für getunte Autos. Der Verbraucher übersetze das Wort "Miss" ohne weiteres mit "Frau". Das Wort Tuning sei in der deutschen Sprache eingegangen als Übersetzung für das Stimmen von Motoren und Radios. In diesen Bedeutungen beschreibe die Marke aber keine Merkmale der von der Löschung beantragten betroffenen Bereiche.


Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen