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Kategorie: Onlinerecht

Massive Schleichwerbung in deutscher Blogosphäre: Gekaufte Links durch die Onlinekosten GmbH

<link http: www.netbooknews.de basicthinking-onlinekosten-gmbh-und-der-keyword-spam _blank external-link-new-window>Netbooknews.de berichtet über massive Schleichwerbung in der deutschen Blogospähre. Die Onlinekosten GmbH soll umfangreich deutsche Blogger angeschrieben und angeboten haben, für Backlinks zwischen 25 - 65 EUR zu zahlen. Insgesamt sollen mehr 100 Blogger das Angebot angenommen haben.

Das betroffene Unternehmen schloss mit den Bloggern jeweils einen Vertrag, der unter Androhung von 5.001,- EUR eine Verschwiegenheitsklausel enthielt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Juristisch liegt der Fall relativ klar. Getarnte Werbung, sogenannte Schleichwerbung, verstößt gegen geltendes Recht. Es liegt sowohl ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (<link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __4.html _blank external-link-new-window>§ 4 Nr. 3 UWG; <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 anhang_26.html _blank external-link-new-window>Nr.11 der Anlage zu § 3 Abs.3 UWG), das Telemediengesetz <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __6.html _blank external-link-new-window>(§ 6 Abs.1 Nr. 1 und 2 TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag <link http: www.alm.de fileadmin download gesetze rstv_aktuell.pdf _blank external-link-new-window>(§ 58 Abs.1 RfStV) vor.

Ist ein gekaufter Link nicht klar als Werbung gekennzeichnet, handeln sowohl der Blogger als auch der Auftraggeber, der die Anzeige in Auftrag gibt, rechtswidrig.

Der Umstand, dass Schleichwerbung auch im Internet inzwischen weit verbreitet ist, ändert nichts an dieser rechtlichen Bewertung.

Siehe dazu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-schleichwerbung _blank external-link-new-window>"Schleichwerbung im Online-Bereich". Bereits Ende 2009 hat das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile getarnte-link-werbung-in-redaktionellem-teil-wettbewerbswidrig-29-u-2841-09-oberlandesgericht-muenchen-20091210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09) versteckte Linkwerbung als wettbewerbswidrig eingestuft.

 

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