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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "moebel.de" als Marke für Online-Verkauf via E-Commerce eintragungsfähig

Das BPatG <link http: juris.bundespatentgericht.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.03.2014 - Az.: 29 W (pat) 39/11) hat entschieden, dass der Begriff "moebel.de" für den Online-Verkauf via E-Commerce eintragungsfähig ist.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte noch eine Eintragungsfähigkeit mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. 

Dies sahen die Richter des BPatG nun anders und bejahen die Schutzmöglichkeit als Marke. Jedoch beschränkte der Anmelder nach Ablehnung durch das DPMA seine Markenanmeldung auf die Bereiche "Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce".

Das Wortzeichen "moebel.de" sei nach Art einer Internetadresse aufgebaut und umfasse  die Bestandteile "moebel" und "de". Das Substantiv "moebel" – für Internetadressen überlicherweise mit "oe" anstatt "ö" geschrieben – bezeichne Einrichtungsgegenstände, mit denen ein Raum ausgestattet sei, damit er benutzt und bewohnt werden könne, die zum Sitzen, Liegen, Aufbewahren von Kleidung, Wäsche und Hausrat dienten.

Die Endung ".de" stelle die übliche und allgemein bekannte Top-Level-Domain für Deutschland dar.

Der angemeldeten Bezeichnung komme daher die Gesamtbedeutung "Möbel im Internet" zu.  Das Wortzeichen sei in dieser Bedeutung weder unmittelbar zur Beschreibung geeignet, noch lasse sich ein enger sachlicher bzw. funktionaler und damit beschreibender Bezug herstellen, so die Richter. Da es sich im vorliegenden Fall nur um den Abverkauf von Erzen, Honigwaben oder Malz über eine Online-Plattform handle, sei kein beschreibender Inhalt ersichtlich.

Update / Hinweis v. 24.04.2014:
Nach dem zu Recht kritischen Hinweis durch einen Leser (Danke!) müssen wir die News korrigieren. Der Kläger hatte für den Gerichtsprozess seine Markenanmeldung beschränkt auf den Bereich Erze, Honigwaben und Malz. Den ursprünglich angemeldeten Möbel-Bereich verfolgte er nicht weiter. Die ursprüngliche Aussage, dass "moebel.de" für den Möbelverkauf im E-Commerce als Marke unterscheidungskräftig sei, war also nicht richtig.

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