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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "My World" ist für Werbung und Marktforschung eintragungsfähig

Der Begriff "My World" ist hinreichend unterscheidungskräftig und kann für den Bereich Werbung und Marktforschung daher als Marke eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile my-world-hat-fuer-werbung-und-marktforschung-keinen-beschreibenden-gehalt-29-w-pat-134-05-bundespatentgericht--20091014.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 14.10.2009 - Az.: 29 W (pat) 134/05).

Für die Bereiche Werbung und Marktforschung verfüge der Begriff "My World" über die für eine Markeneintragung erforderliche Unterscheidungskraft. In beiden Branchen sei es nicht üblich, mit Hilfe des Kennzeichens auf den Gegenstand der Werbung bzw. Marktforschung hinzuweisen. Damit komme dem Begriff "My World" im Verkehr nicht die Bedeutung einer thematischen Sachangabe zu, sondern er werde als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst.

Die Wortfolge sei auch nicht als allgemeine Werbebotschaft oder als ein typisches Wort, dem ein bestimmter Sinngehalt innewohne, zu bewerten. Der Begriff sei mehrdeutig und könne damit als Herkunftshinweis dienen.

Ebenso sei die Bezeichnung "My World" nicht freihaltebedürftig. Mangels eines klaren und eindeutigen Sinngehalts sei kein Interesse der Mitbewerber der Anmelderin, über diesen Begriff zu verfügen, erkennbar.

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