Der Begriff "National-Bank" ist nicht hinreichend unterscheidungskräftig für eine Markeneintragung in den Bereichen Versicherungswesen und Rechtsberatung <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-national-bank-fuer-bereich-versicherungswesen-und-rechtsberatung-33-w-pat-137-09-bundespatentgericht--20101026.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 26.10.2010 - Az.: 33 W (pat) 137/09).
Es handle sich um eine aus allgemeinen Begriffen zusammengesetzte Wort-Kombination, die keine besondere Kennzeichnungskraft aufweise.
Gerade für die von dem Kläger begehrten eingetragenen Bereiche Werbung, Rechtsberatung und Versicherungswesen sei die Wortkombination "National-Bank" glattweg beschreibend. Es handle sich um keinen neu geschaffenen Phantasie- oder Kunstbegriff, sondern um eine gesetzliche Definition für Kreditinstitute. Insofern sei der Markenschutz zu versagen.