Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Essen: Abkürzung "TM" nicht irreführend

Das LG München (Urt. v. 23. Juli 2003 - Az.: 1 HK O 1755/03) hatte erst vor kurzem entschieden, dass die Abkürzung "TM" (für Trademark) irreführend ist (vgl. die Kanzlei-Info v. 09.08.2003). Denn der Begriff, der aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis kommt, bezeichnet eine Marke, die nicht beim amerikanischen Markenamt (Trademark Office) eingetragen wurde. Eingetragene Marken dagegen werden mit einem "(R)" gekennzeichnet. Der deutsche Rechtskreis interpretiert das "TM" jedoch fälschlicherweise als Symbol für eine eingetragene Marke.

Nun hatte das LG Essen (Urt. v. 4. Juni 2003 - 44 O 18/03) eine ähnliche Konstellation zu beurteilen und kam zum genau gegenteiligen Ergebnis. Ein Verstosss gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG liege, so die Richter nicht vor, da der angesprochene Verkehrskreis die Abkürzung als "dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert" sieht, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden soll.

Als weiteren Grund einen Verstoß abzulehnen, führen die Richter an:

"Hat der angesprochene Personenkreis (...) Spezialkenntnisse über die Gepflogenheiten auf dem angle-amerikanischen Markt, die ihn in die Lage versetzt, mit dem Kürzel „TM“ einen weitergehenden Sinngehalt zu verbinden, so weiß er zur Überzeugung der Kammer auch, dass die Bezeichnung „TM“ für Trade Mark kein Gütezeichen und auch keine patentrechtliche Kennzeichnung ist und daher keine für ihn bedeutsamen Qualitätsrückschlüsse zuläßt.

Ein so informierter Kundenkreis wird durch die Bezeichnung dann aber nicht in einer für die Kaufentscheidung bedeutsamen Weise irregeführt. "

Rechts-News durch­suchen

24. April 2025
Ein Modeschmuckhersteller kann sich nicht auf Nachahmungsschutz berufen, wenn sein Design nur durchschnittlich eigenartig ist und keine…
ganzen Text lesen
22. April 2025
Online-Shops müssen klar mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht. Abstrakte Formulierungen ("Wenn Sie ein Verbraucher sind...") reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Krebspatienten dürfen ausnahmsweise weiter mit einem nicht zugelassenen Medikament behandelt werden, wenn keine andere Therapiemöglichkeit besteht.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Die Werbung eines Heilpraktikers ist dann erlaubt, wenn klar wird, dass der Behandlungserfolg individuell ist und kein Heilversprechen gegeben wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen