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BGH: Schutz der Werbefarbe Magenta für Telekom

Der Rechtsstreit zwischen der Deutsche Telekom (DTAG) und ihrem Konkurrenten Mobilcom über die Werbefarbe Magenta hat nun ein Ende genommen.

Der BGH (Urt. v. 4. September 2003 - I ZR 44/01 u. 23/0) gab der DTAG Recht. Die DTAG hatte sich gegen Werbeanzeigen aus dem Jahr 1999 zur Wehr gesetzt. Mobilcom hatte damals mit großen magenta-farbenen Buchstaben für das eigene Unternehmen geworben.

Die Richter stützten sich insbesondere auf die Tatsache, dass sich hier Mobilcom bewusst an die Farbe des unmittelbaren Konkurrenten angelehnt habe.

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