Der Rechtsstreit zwischen der Deutsche Telekom (DTAG) und ihrem Konkurrenten Mobilcom über die Werbefarbe Magenta hat nun ein Ende genommen.
Der BGH (Urt. v. 4. September 2003 - I ZR 44/01 u. 23/0) gab der DTAG Recht. Die DTAG hatte sich gegen Werbeanzeigen aus dem Jahr 1999 zur Wehr gesetzt. Mobilcom hatte damals mit großen magenta-farbenen Buchstaben für das eigene Unternehmen geworben.
Die Richter stützten sich insbesondere auf die Tatsache, dass sich hier Mobilcom bewusst an die Farbe des unmittelbaren Konkurrenten angelehnt habe.