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"T"-Logo-Streit: Telekom und T-Konzept einigen sich

Die Kanzlei-Infos (Infos v. 02.08.2003, v. 16.07.2003 und v. 30.06.2003) haben in der Vergangenheit schon mehrfach über den derzeitigen Streit um das "T"-Logo zwischen der Deutschen Telekom AG (DTAG) und der Berliner Firma Team-Konzept berichtet.

Team-Konzept wurde von der DTAG verklagt, ihre Geschäftsausstattung zu ändern. Die Telekom sieht eine hohe Verwechslungsgefahr aufgrund der Verwendung des Buchstabens "T" in beiden Logos und des ähnlichen Farbauftritts.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Schon Anfang 1999 fiel die DTAG durch den Umstand auf, dass sie die Vorsilbe "T" im geschäftlichen Verkehr für sich alleine beanspruchte. Das Unternehmen mahnte mehrere Inhaber von Domains mit der Vorsilbe „T“ ab, u.a. „www.t-box.de“ und „www.t-box.com“, und machte geltend, dass aufgrund der Wortkombinationen ihrer Produkte und Dienstleistungen eine Serienmarke mit dem Präfix „T“ entstanden sei.

Das LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.1999 - Az.: 38 O 89/99) lehnte den geltend gemachten Serienmarken-Anspruch ab. Ähnlich auch schon zuvor das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.06.1999 - Az.: 20 U 116/98).

Vgl. dazu auch ausführlich die Dissertation von RA Dr. Bahr (S.199ff.), die Sie hier kostenlos herunterladen können.

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Interview des DTAG-Markenchef Stephan Althoff über die Marketing-Strategie des Telefonriesen.

Nun haben sich die DTAG und Team-Konzept in der aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung geeinigt. Vgl. dazu die Pressemitteilung des Berliner Unternehmens.

Aufgrund der gigantischen Kostenlast im Falle des Unterliegens hat Team- Konzept zugestimmt, sein altes Logo zu verändern. Für eine gewisse Übergangszeit darf das Unternehmen seine Copyright Identity-Produkte noch weiterbenutzen. Zudem trägt die DTAG ihre Gerichts- und Anwaltskosten selber.

Der Vergleich ist aus Sicht von Team-Konzept der einzig gangbare Weg, denn ansonsten hätte man sich auf einen jahrelangen, kostenintensiven Rechtsstreit eingelassen, welches das Unternehmen spätestens in der nächsten Instanz rein finanziell nicht überlebt hätte, unabhängig davon, ob es im Recht ist oder nicht.

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