Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: T-Online ./. Donline

Der BGH (Urt. v. 27.11.2003 - Az.: I ZR 148/01) hat im Streit von "T-Online ./. Donline" entschieden, dass das Urteil des OLG München, das zwischen beiden Namen keine Verwechslungsgefahr sah, aufzuheben und neu zu verhandeln ist:

"Bei seiner Beurteilung, in welcher Weise die angegriffene Marke ausgesprochen wird, hat das Berufungsgericht allerdings den Sachverhalt nicht ausgeschöpft.

Es hat unberücksichtigt gelassen, daß der von ihm aufgestellte allgemeine Satz, der Verkehr werde zusammengeschriebene Wörter in der Regel auch zusammenhängend aussprechen (...), in dieser Allgemeinheit keine Gültigkeit beanspruchen kann.

Die Revision weist zu Recht auf die Besonderheit hin, wonach der Begriff "online" auf dem vorrangig in Rede stehenden Geschäftsfeld der Telekommunikation zum allgemeinen Wortschatz gehört. Schon deshalb kann für den Verkehr Anlaß bestehen, die beanstandete Bezeichnung DONLINE im Telekommunikationsbereich dementsprechend mehr oder weniger deutlich getrennt auszusprechen.

Darüber hinaus hat das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft außer acht gelassen, daß auch die Bekanntheit der Klagemarke T-Online den Verkehr bei der Aussprache des Zeichens ebenfalls mit einem vorangestellten Buchstaben und online gebildeten Zeichens DONLINE im Bereich der Telekommunikation beeinflussen kann."


Rechtsfolge der BGH-Entscheidung ist, dass das OLG München erneut die Markenähnlichkeit zu beurteilen haben wird.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen