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Kategorie: Allgemein

eMule-Markengrabbing: Abmahnung zurückgenommen

Über den Markengrabbing-Fall "eMule", den unsere Kanzlei betreut, berichteten wir schon vor einigen Tagen, vgl. die Kanzlei-Info v. 12.02.2004.

Nähere Informationen und Hintergründe gibt es auf der Seite http://www.freemule.net.

Am Freitag hat die gegnerische Seite ihren Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche erklärt und die Abmahnung zurückgezogen.

Dadurch ist zwar der Rechtsstreit um die Domain "eMule.de" zu den Akten gelegt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass damit die gesamte Problematik dieser Markeneintragung noch längst nicht ausgestanden ist. Aus diesem Grunde haben die Initiatoren von http://www.freemule.net auch angekündigt, weiter aktiv zu sein und Spenden zu sammeln, um Löschungsklage erheben zu können.

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