Noch vor wenigen Tage hat das OLG Düsseldorf seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass Meta-Tags keine Markenrechte verletzen, vgl. die Kanzlei-Info v. 27.02.2004.
Nun hatte das OLG Karlsruhe (Urt. v. 22.10.2003 - Az.: 6 U 112/03) eine identische Konstellation zu beurteilen und kam zu dem genau entgegengesetzten Ergebnis:
"Die Benutzung einer fremden Marke als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar (...).
Auf diese Weise sollen die Suchmaschinen dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetnutzer die Homepage des Verletzers (bevorzugt) in der Trefferliste anzuzeigen, und zwar unter Aufführung des gewählten Schlüsselworts."
Also genau die gegenteilige Argumentation zu den Ansätzen des OLG Düsseldorf.
Das OLG Karlsruhe folgt damit dem OLG München (CR 2000, 461), OLG Köln (Urteil vom 04.10.2002 - Az.: 6 U 64/02), dem LG Mannheim (CR 1998, 306) und dem LG Hamburg (Urt. v. 16.05.2001 - Az: 406 O 16/01).
Siehe dazu auch unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien: Meta-Tags (Punkt 15).