Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Karlsruhe: Keine Bösgläubigkeit bei Marken-Löschungsklage

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 19.02.2004 - Az. 6 U 186/02) hat entschieden, dass die Einrede der Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ausschließlich im Zuge des Löschungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 54 MarkenG geltend gemacht werden kann.

Eine andere Beurteilung ergebe sich auch dann nicht, wenn unterschiedliche Löschungsgründe bestünden, die in den unterschiedlichen Löschungsmöglichkeiten (Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG; Löschungsklage nach § 55 MarkenG) geltend gemacht werden müssen:

"Die Klägerin kann im vorliegenden Verfahren eine angebliche Löschungsreife der Marke der Beklagten wegen Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG nicht geltend machen. Dieser Löschungsgrund gehört (...) zu den sog. absoluten Schutzhindernissen.

Solche absoluten Schutzhindernisse sind aber ausschließlich im Löschungsverfahrens nach § 54 MarkenG vor dem Deutschen Patent- und Markenamt geltend zu machen. Entgegen der Ansicht der Berufung ist es der Klägerin nicht unzumutbar, verschiedene (angebliche) Löschungsgründe, wie hier einerseits eine Marke mit besserem Zeitrang und Bösgläubigkeit bei der Anmeldung, in getrennten Verfahren geltend zu machen. Dass bei der Prüfung eines Wettbewerbsverstoßes nach § 1 UWG sich ähnliche Fragen stellen, wie bei der Prüfung der Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG rechtfertigt eine Abweichung vom den gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Löschungsverfahren (...) nicht."

Rechts-News durch­suchen

05. März 2026
Nach dem Brexit zählen rein britische Markenrechte nicht mehr im EU-Widerspruchsverfahren.
ganzen Text lesen
18. Februar 2026
Die Marke „Be orange!“ muss gelöscht werden, weil sie wegen des prägenden Wortes „orange“ mit älteren Marken verwechselbar ist.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen