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IP-Payment: Neue rechtliche Probleme

Seit kurzem gibt es in Österreich die Möglichkeit, Online-Abrechnungen mittels der IP-Nummer abzurechnen, vgl. den Bericht bei Dialerschutz.de.

Beim IP-Payment wird die IP-Nummer des Surfers gespeichert. Der ISP ordnet die IP-Nummer dem entsprechenden Nutzer zu und rechnet die erbrachten Leistungen dann mit diesem ab. Ein Screenshot des Abrechnungs-Fensters findet sich hier.

Momentan funktioniert dieses Abrechnungssystem nur in Österreich. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis diese Möglichkeit auch in Deutschland eingeführt wird.

Beim IP-Payment stellt sich eine Víelzahl von neuen rechtlichen Problemen: Reicht die Identifizierung mittels einer IP aus, um einen Vertragsschluss zu beweisen? Gelten hier die Regeln des Anscheinsbeweis? Welche technischen Möglichkeiten gib es, sich gegen einen etwaigen Missbrauch abzusichern? Gelten die verbraucherschützenden Normen hinsichtlich Mehrwertdienste hier analog? Oder gibt es eine Gesetzeslücke?

Schon dieser kurzer Blick zeigt, dass bei der bald zu erwartenden Einführung dieser neuen Technik auch neue, erhebliche Probleme entstehen werden.

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