Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Cloaking + Doorway Pages sind rechtswidrig

Das LG Hamburg (Beschl. v. 22.04.2005 - Az.: 315 O 260/05) hat entschieden, dass der Einsatz von Cloaking und Doorway Pages rechtswidrig ist, wenn er dazu benutzt wird, fremde Marken zur Suchmaschinen-Optimierung zu verwenden.

Der Antragsteller wurde durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten. Es handelt sich - soweit ersichtlich - um die erste Cloaking-Entscheidung eines deutschen Gerichts. Die Entscheidung ist im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, d.h. ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsgegner kann - rein formal - noch Rechtsmittel einlegen.

Zum Einsatz von Cloaking vgl. den Artikel "Rechtliche Beurteilung des Cloakings" von RA Dr. Bahr, zum Einsatz von Doorway Pages siehe "Rechtliche Beurteilung von Doorway Pages".

Generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen gibt es seit kurzem auch ein Info-Portal unserer Kanzlei: "Suchmaschinen & Recht".

Anfang dieser Woche hat RA Dr. Bahr einen Vortrag zu diesem Thema in Hamburg gehalten, das 10seitige Handout gibt es hier zum Download (PDF).

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen