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Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Cloaking-/Doorway Pages-Entscheidung rechtskräftig

Vor kurzem hat die Kanzlei Dr. Bahr die erste Cloaking- / Doorway-Entscheidung vor dem LG Hamburg erwirkt, vgl. die Kanzlei-Info v. 28.04.2005.

Es handelte sich dabei um eine einstweilige Verfügung, gegen die noch Rechtsmittel möglich waren.

Nun hat die Gegenseite die einstweilige Verfügung als abschließende Erklärung anerkannt und auf alle Rechtsmittel verzichtet. Damit ist die Entscheidung ab sofort rechtskräftig.

Zum Einsatz von Cloaking vgl. den Artikel "Rechtliche Beurteilung des Cloakings" von RA Dr. Bahr, zum Einsatz von Doorway Pages siehe "Rechtliche Beurteilung von Doorway Pages".

Generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen gibt es seit kurzem auch ein Info-Portal unserer Kanzlei: "Suchmaschinen & Recht".

Vor kurzem hat RA Dr. Bahr einen Vortrag zu diesem Thema in Hamburg gehalten, das 10seitige Handout gibt es hier zum Download (PDF).

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