Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Keine Eintragung von Tastmarken

Gemäß § 4 Nr.1 MarkenG erlangen Marken u.a. Schutz, wenn sie beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen sind. Siehe dazu auch unsere Rechts-FAQ ">"Markenrecht + Titelschutz + Kennzeichungsrecht".

Eine Marke kann jedoch nur dann eingetragen werden, wenn ihr nicht u.a. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. § 8 Abs.1 MarkenG stellt die Voraussetzung auf, dass Marken sich grundsätzlich grafisch darstellen lassen müssen.

Dies hat das Bundespatentgericht (BPatG) nun in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 06.04.2005 - Az.: 28 W (pat) 228/03) für Tastmarken verneint, so dass diese grundsätzlich nicht eintragungsfähig sind.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen