Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: NRW hat kein Anspruch auf "mahngericht.de"

Das OLG Köln (Urt. v. 30.09.2005 - Az.: 20 U 45/05) hat entschieden, dass kein Anspruch des Bundesland Nordrhein-Westfalen auf die Domain "mahngericht.de" besteht.

"Die Bezeichnung „Mahngericht" genießt keinen namensrechtlichen Schutz zugunsten des klagenden Landes NRW.

Denn dem Begriff „Mahngericht" kommt keine Kennzeichnungs- und Namensfunktion zu. Der Begriff bezeichnet vielmehr eine bestimmte Funktion der betreffenden Amtsgerichte, nicht aber die Gerichte selbst"
, so die Kölner Richter.

Und weiter:

"Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Land Nordhrein-Westfalen - wie auch andere Bundesländer - (...)bezirksübergreifende „zentrale Mahngerichte" eingerichtet hat. Auch hierbei handelt es nicht um besondere Gerichte, die nur für das Mahnverfahren zuständig sind, sondern lediglich spezielle Abteilungen der Amtsgerichte Hagen und Euskirchen, denen kein Namensschutz zukommt.

Denn die Amtsgerichte Hagen und Euskirchen sind nicht nur für Mahnverfahren zuständig, sondern auch für Zivil-, Straf-, Familien- und FGG-Verfahren.

Im Sprachgebrauch werden diese „Gerichte" als Zentrale Mahngerichte oder ZEMA bezeichnet, diesen Bezeichnung hat der Beklagte aber nicht benutzt."


Das Gericht verneint nicht nur einen namensrechtlichen Anspruch (§ 12 BGB), sondern stellt auch ausdrücklich fest, dass kein Fall von Domaingrabbing (§ 826 BGB) vorliegt.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen