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LG Braunschweig: Google AdWords sind Markenverletzung II

Das LG Braunschweig hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 27.07.2006 - Az.: 9 O 1778/06) noch einmal bekräftigt, dass die Benutzung von Markennamen als Google AdWords Markenverletzungen sind.

Das Gericht folgt damit seiner Rechtsprechung aus Dezember 2005, vgl. die Kanzlei-Infos v. 09.01.2006.

"Bei dem Zeichen (...) handelt es sich um eine typische Markenbezeichnung, die keinen beschreibenden Inhalt erkennen lässt. Die Bezeichnung ist nahe liegend nur dazu geeignet, eine darunter angebotene Leistung von dem Angebot eines anderen Unternehmers zu unterscheiden und muss daher vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden werden.

Die Verwendung des klägerischen Zeichens als AdWord stellt deshalb eine kennzeichenrechtliche Benutzungshandlung dar, welche die Antragstellerinn in ihren Ausschließlichkeitsrechten verletzt.

Indem der Internetnutzer von einer Suchmaschine nach Eingabe des Wortes (...) auf die Internetseiten der Antragsgegnerin hingewiesen wird, erfolgt eine gedankliche Verknüpfung, die den Eindruck entstehen lässt, dass dort Waren der Antragstellerin angeboten würden. Die Antragsgegnerin macht sich auf diese Weise die von der Antragstellerin aufgebaute Kraft der Marke zu Nutze und benutzen gerade die für Marken spezifische „Lotsenfunktion“ die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren / Dienstleistungen hinzulenken.

Im Ergebnis handelt es sich nur um eine moderne Form der Kennzeichnung eines Produktes. Statt im Laden den Verkäufer nach (...) zu fragen, wird jetzt die Suchmaschine im Internet befragt. Daher verletzen jedenfalls auf individuellen Kennzeichnungen beruhende Metatags bzw. AdWords die Zeichenrechte des Inhabers (...)."


Das Gericht stimmt damit mit dem Ansichten des LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05) und des OLG Köln (Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04) überein, während das OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) anderer Ansicht sind.

Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht".

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