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LG Leipzig: Markennamen als Google AdWords sind Wettbewerbsverletzung

Das LG Leizig (Urt. v. 16.11.2006 - Az.: 3 HK O 2566/06) hat entschieden, dass die Benutzung fremder Markennamen als Google AdWords eine Wettbewerbsverletzung ist.

"Die Beklagte hat gegen die Klägerin einen Wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Begriffs "bananabay" als AdWord gem. §§ 3, 4, Ziff. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt eines sittenwidrigen gezielten Abfangens von Kunden.

Die konkrete Verwendungsform durch die Klägerin, die im Ergebnis zu der (...) Werbung führte, ist wettbewerbswidrig.

Zwar ist das Eindringen in einen fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden, selbst wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt, nicht per se unzulässig. Unlauter wird das Eindringen in den fremden Kundenkreis erst, wenn besondere, die Unterlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (...).

Die Anzeige der Klägerin erscheint bei Eingabe des Suchwortes "bananabay" in die Eingabemaske der Suchmaschine Google.

Der Internetnutzer hatte damit bei der Eingabe des Suchwortes denjenigen Begriff gewählt, der die geschäftliche Bezeichnung der Beklagten sowie deren geschützte Wortmarke darstellt. Ihm werden deswegen auf der Trefferliste die Internetauftritte der Beklagten angegeben. Gleichzeitig präsentierte ihm die Suchmaschine aber auch - auf der rechten Bildhälfte - die Werbung der Klägerin.

Diese ist nach Ansicht des Gerichts so gestaltet, dass der Nutzer zumindest annehmen kann, es handele sich bei der Klägerin zwar um ein eigenständiges Unternehmen, dieses stehe aber mit der Beklagten in einem, wenn auch nicht näher erkennbaren Zusammenhang. Denn die Werbung betrifft ebenfalls Erotikartikel und damit gerade auch die Produkte der Beklagten."


Das Gericht stimmt damit mit dem Ansichten des OLG Braunschweig (

(Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 2 W 177/06; Beschl. v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06)

; LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05) und des OLG Köln (Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04) überein, während das OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) anderer Ansicht sind.

Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht"

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