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Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Haftung für Google AdWords; Option "weitgehend passende Keywords"

Das LG Berlin (Urt. v. 21.11.2006 - Az.: 15 O 560/06) hatte über die Haftung für Google AdWords zu entscheiden.

Die Antragsgegnerin hatte das allgemeine Keyword "Möbel" gebucht. Durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" erschien bei Eingabe des für die Antragstellerin markenrechtlich geschützten Begriffs "europamöbel" auch die Anzeige der Antragsgegnerin.

Hierin sah die Antragstellerin eine Markenverletzung und untersagte der Antragsgegnerin die weitere Verwendung.

Zu Recht, wie nun das LG Berlin entschied. Jedoch differenzieren die Richter:

Wirbt ein Unternehmen im Rahmen des Google-AdWords-Programmes mit einem Allgemeinbegriff und wählt die Option "weitgehend passende Keywords" ist es verpflichtet ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen. Es ist jedoch nicht verpflichtet vor Beginn der Anzeigen-Kampagne zu überprüfen, in welchem Umfang es hierdurch zu Kennzeichenverletzungen Dritter kommen könnte und diese von vornherein durch die Auswahl ausschließender Keywords zu verhindern.

"Es überspannt (...) nach Auffassung der Kammer den Rahmen des Zumutbaren, der Antragsgegnerin die Verpflichtung aufzuerlegen, vor dem Start ihrer Anzeige zu prüfen, in welchem Umfang es durch die Verbindung des ausgewählten Keywords "Möbel" mit weiteren Begriffen zu Kennzeichenverletzungen Dritter kommen könnte und diese von vornherein durch die Auswahl ausschließender Keywords zu verhindern.

Da die Antragsgegnerin sich aber gerade mit der Auswahl eines so allgemeinen Gattungsbegriffs wie "Möbel" und der Option "weitgehend passende Keywords" die Möglichkeit eröffnet, gegenüber einer weitaus größeren Zahl von Nutzern der Suchmaschine für ihr Angebot zu werben, als dies möglich wäre, wenn sie mit eingeschränkteren Keywords arbeitete, ist sie im Gegenzug verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird. (...)"


Mit anderen Worten: Haftung erst ab Aufforderung. Danach muss der Inserent umgehend tätig werden und den jeweils geschützten Begriff von der Werbung ausnehmen.

Schon vor einem Jahr warnten wir in einem Special-Podcast "Algorithmisch abgemahnt: Markenverletzung bei Google AdWords" vor der AdWords-Problematik "weitgehend passende Keywords". Unter 100 Partnerprogramme gibt es seitdem zusätzlich eine zentrale Seite mit zahlreichen weiteren Infos und Hintergrund-Informationen. Dort kann auch im Forum diskutiert werden.

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