Wie Wikimedia Deutschland e.V. auf seiner Seite Wikipedia.de berichtet, hat ein Bundestagsabgeordneter der Partei "Die Linke" eine einstweilige Verfügung erwirkt, so dass Wikimedia nicht mehr auf die amerikanische Internetadresse der Wikipedia weiterleiten darf.
Da der genaue Wortlaut des Beschlusses noch unbekannt ist, ist unklar, ob wirklich die gesamte Webseite von Wikimedia abgeschaltet werden musste oder ob hier nicht die Deaktivierung einzelner Teilbereiche ausgereicht hätte.
Die aktuelle Auseinandersetzung ist nicht der erste Fall, wo Wikimedia mit verantwortlich gemacht wird für die (eigentlich) fremden Wikipedia-Inhalte.
Im Februar 2006 erließ zunächst das AG Charlottenburg eine einstweilige Verfügung gegen den Verein, die schließlich aber wieder aufgehoben wurde, vgl. die Kanzlei-Infos v. 10.02.2006.
Ende April diesen Jahrens wies das LG Köln (Urt. v. 14.05.2008 - Az.: 28 O 334/07) eine Klage ab, wonach Wikimedia für etwaige Rechtsverletzungen, die auf der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia von Dritten begangen werden, mithaften sollte. Die Richter nahmen jedoch zur umstrittenen Frage der Mitstörerhaftung keine Stellung, da es ihrer Ansicht nach bereits an einer Rechtsverletzung fehlte.