Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt: Unwirksame AGB von Britisch Airways

Das OLG Frankfurt (Urt. v. 18.12.2008 - Az.: 16 U 76/08) hat bestimmte AGB der Fluggesellschaft für unwirksam erklärt.

British Airways verwendete folgende Bestimmung:

"Wenn Sie nicht alle Flightcoupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit."

Die Frankfurter Richter sahen darin eine unzulässige Benachteiligung des Kunden. Obgleich der Kunde den vollen Preis bezahlt habe, verliere er einen Teil seines Leistungsanspruchs, was unverhältnismäßig sei.

Die Fluggesellschaft wolle erreichen, dass der Fluggast ein neues Ticket erwerben müsse, obwohl er den vollen Flugpreis für die Gesamtstrecke bereits bezahlt habe. Zusätzlich sei sie in der Lage, diesen Sitzplatz an einen anderen Interessenten zu verkaufen.

Erst vor kurzem hat das LG Köln (Urt. v. 19.11.2008 - Az.: 26 O 125/07) inhaltsidentische AGB-Regelungen der Deutschen Lufthansa AG ebenso für unwirksam erklärt.

Rechts-News durch­suchen

22. Oktober 2026
Wer keinen Oktoberfest-Standplatz bekommt, kann dagegen nicht vor der Vergabekammer klagen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2026
Wer alkoholische Getränke über Automaten vertreibt, verstößt gegen das gaststättenrechtliche Verkaufsverbot.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen