Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Düsseldorf: Bezeichnung "Klinik" nur bei stationärer Behandlung erlaubt

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 168/07) hat entschieden, dass die Bezeichnung "Klinik" für einen Arzt nur dann erlaubt ist, wenn auch die Möglichkeit zur stationären Aufnahme besteht.

Der Beklagte führte eine Augenarztpraxis und verwendete den Begriff "Augenklinik". Er verfügte jedoch nur über ambulante Behandlungsmöglichkeiten.

Dies sahen die Düsseldorfer Richter als irreführende Werbung und somit als wettbewerbswidrig an.

Der Begriff "Klinik" werde von der breiten Öffentlichkeit gleichbedeutend mit Krankenhaus angesehen, so dass ein Patient erwarte, dass es auch die Möglichkeit der stationären Unterbringung gebe. Da der Beklagte lediglichüber einen Ruheraum, nicht jedoch über mit Betten ausgestattete Krankenzimmer verfüge, liege eine unzulässige Irreführung vor.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen