Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: "Streetball" nicht als Wortmarke für Sportbekleidung eintragungsfähig

Der BGH (Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: I ZB 30/06) hat entschieden, dass der Begriff "Streetball" als Wortmarke für die Bereiche Sportschuhe und Sportbekleidung nicht eintragungsfähig ist, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

Der Bezeichnung "Streetball" werde von den angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres als Sachangabe verstanden, nämlich als Bezeichnung einer mittlerweile allgemein bekannten Basketball-Variante, so die Richter.

In Verbindung mit den beanspruchten Waren Sportbekleidung und Sportschuhe, verstehe der durchschnittliche Käufer eine unmittelbar beschreibende Sachangabe, die auf einen bestimmten Zweck hinweise. Denn die Waren könnten für Streetball besonders gut geeignet sein und speziell auf die Erfordernisse dieser Sportart ausgerichtet sein.

Eine Markeneintragung sei daher aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft nicht möglich.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen