Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Namensnennung eines Straftäters in Online-Archiv rechtswidrig

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamburg (Urt. v. 10.03.2009 - Az.: 7 U 64/08) noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung eines Straftäters in einem Zeitungsartikel eines Online-Archivs spätestens dann nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn der Täter kurz vor der Haftentlassung steht und somit seine ungestörte Resozialisierung gefährdet ist.

Kurz nach der Begehung einer schweren Straftat (hier: Mord) überwiege im Zweifel zwar das aktuelle Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutzbedürfnis des Straftäters. Eine Namensnennung könne daher zu diesem Zeitpunkt durchaus gerechtfertigt sein.

Etwas anderes gelte jedoch, wenn die Tat bereits Anfang der 1990er Jahre geschehen sei und der Betroffene kurz vor der Haftentlassung stehe. In einem solchen Fall überwiege das Interesse des Täters auf Resozialisierung. Dem Informationsbedürfnis würde dadurch genüge getan, dass auch weiterhin über den Fall berichtet werden dürfe und nur die Erwähnung des Namens zu unterbleiben habe.

Rechts-News durch­suchen

19. Mai 2025
Google darf bei der Kontoerstellung keine personenbezogenen Daten ohne freiwillige und informierte Zustimmung der Nutzer verarbeiten.
ganzen Text lesen
16. Mai 2025
Eine Bank muss nach Kreditkartenbetrug nicht zahlen, wenn der Kunde grob fahrlässig eine SMS-TAN an Dritte weitergegeben hat.
ganzen Text lesen
15. Mai 2025
Die Werbung mit "komplett kostenlos" ist irreführend, wenn trotzdem Versandkosten anfallen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2025
Wer ein online gekauftes Auto nach der Zulassung widerruft, muss bis zu 20 % Wertverlust an den Verkäufer bezahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen