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LG München: Keine urheberrechtliche Beweiserleichterung für Online-Stadtpläne

Das LG München (Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08) hat entschieden, dass für ins Internet gestellte Werke nicht die urheberrechtliche Beweiserleichterung gilt.

Im vorliegenden Fall ging es um die bekannten Online-Stadtpläne-Fälle.

Grundsätzlich habe der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechteinhaberschaft spreche, solange bis das Gegenteil bewiesen sei, so die Münchener Richter. Diese Vermutung gelte jedoch nicht für ins Internet gestellte Werke, da es am Tatbestandsmerkmal der hinreichenden Verkörperung iSd. § 10 UrhG fehle. Die Vorschrift gelte somit nur für den Offline-Bereich, da Internet-Seiten jederzeit und unproblematisch veränderbar seien.

Im vorliegenden Fall führte dies zum Ergebnis, dass der Kläger die Urheberrschaft nicht nachweisen konnte und somit vor Gericht Schiffbruch erlitt.

Das LG Frankfurt a.M. ist hingegen anderer Ansicht und hat erst vor kurzem entschieden (Urt. v. 20.02.2008 - Az.: 2-6 O 247/07), dass die in § 10 UrhG niedergelegte Vermutung für die Urheberrschaft eines Werkes grundsätzlich auch für Online-Veröffentlichungen gilt.

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