Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Online-Auktion auf eBay "a la Cartier" vergleichende Werbung

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile online-auktion-auf-ebay-a-la-cartier-vergleichende-werbung-i-zr-3-06-bundesgerichtshof--20081204.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.12.2008 - Az.: I ZR 3/06) geurteilt, dass ein gewerblicher Verkaufstext bei eBay "a la Cartier" eine unzulässige vergleichende Werbung ist.

Die Beklagte bot auf dem bekannten Online-Auktionshaus Uhren und Schmuck zum Verkauf an. Für die Bewerbung ihrer eigenen Produkte, die nicht von Cartier stammten, gab sie in ihrem Verkaufsformular "Markenschmuck: Cartier; a la Cartier" an.

Dies werteten die höchsten deutschen Zivilrichter als unzulässige, vergleichende Werbung.

Zunächst stellen die Juristen fest, dass die Beklagte aufgrund ihrer Verkäufe (90 Artikel innerhalb von 2 Monaten) nicht mehr privat handle, sondern geschäftsmäßig. Anders ließen sich die vielen Verkäufe in einem relativ kurzen Zeitraum nicht erklären.

Durch die Angabe "a la Cartier" habe die Beklagte den guten Ruf und die überragende Bekanntheit der Marke Cartier in unzulässiger Weise für eigene Zwecke verwendet. Denn dem potentiellen Käufer werde suggeriert, dass die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke im Design vergleichbar seien mit denen der bekannten Nobelmarke.

 

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen