Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Jena: Online-Maklervertrag ist Fernabsatzvertrag, der widerrufen werden kann

Ein über das Internet geschlossener Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag und kann daher nach den allgemeinen Regeln widerrufen werden (OLG Jena, Urt. v. 04.03.2015 - Az.: 2 U 205/14).

Die Klägerin, eine Maklerin, forderte ihre Provision von dem Beklagten ein. Dieser wandte u.a. ein, dass er den Vertrag fernabsatzrechtlich widerrufen habe.

Zu Recht wie das OLG Jena entschied und die Klage abwies.

Die Regelungen für Fernabsatzverträge würden auch für den Maklerbereich gelten. Da die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen auf europarechtlichen Grundlagen basieren würden, seien sie weit auszulegen.

Eine Erstattungspflicht für die bis zum Widerruf erbrachten Maklerleistungen treffe den Beklagten nicht, denn die Klägerin habe den Beklagten nicht vorab über die Rechsfolge hinreichend belehrt, so dass ihn grundsätzlich keine Rückerstattung treffe.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen