Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des bekannten Schreibwarenherstellers PELIKAN, so das OLG Hamburg (Beschl. v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08).
In der Vorinstanz vor dem LG Hamburg (Beschl. v. 23.04.2008 - Az.: 310 O 210/08) war PELIKAN noch gescheitert. Die Juristen des Landgerichts sahen insbesondere durch den Zusatz "und-partner" eine ausreichende namensrechtliche Distanz.
Diese Ansicht teilte das OLG Hamburg nicht, sondern sprach PELIKAN den Anspruch zu. Der gewählte Zusatz "und-partner" reiche gerade nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.