Die Fluglinie Ryanair darf gegenüber seinen Kunden die Barauszahlung ausschließen, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile ryanair-darf-barzahlung-fuer-gebuehren-und-kosten-ausschliessen-xa-zr-68-09-bundesgerichtshof--20100520.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.05.2010 - Az.: Xa ZR 68/09).
Die bekannte Billig-Flieger-Airline hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die anfallenden Entgelte für eine Flugreise nicht bar entrichtet werden konnten.
Die höchsten deutschen Zivilrichter stuften dies als rechtmäßig ein.
Der Ausschluss sei für die Flugreisenden keine unangemessene Benachteiligung. Da die Leistungen von Ryanair ausschließlich im Fernabsatz angeboten würden, sei es für das Unternehmen organisatorisch und zeitlich nicht zumutbar, Barzahlungen abzuwickeln. Andernfalls entstünden nicht mehr vertretbare zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung vor Ort.