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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Schauspieler muss namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi-Vergangenheit nicht dulden

Nach Meinung des LG Berlins <link http: www.online-und-recht.de urteile namensnennung-in-presse-bericht-ueber-stasi-vergangenheit-kann-unzulaessig-sein-27-o-15-09-landgericht-berlin-20090505.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.05.2009 - Az.: 27 O 15/09) ist es grundsätzlich unzulässig, in der Presse über die Stasi-Vergangenheit einer Person mit Namen zu berichten, es sei denn, es besteht für die Berichterstattung ein öffentliches Informationsinteresse.

Ein Fernsehsender berichtete über den Lebensgefährten einer bekannten deutschen Schauspielern, den Kläger. Dabei war auch seine angebliche Stasi-Vergangenheit Gegenstand der Darstellung. Mehrere Minuten lang wurde das Foto des Klägers eingeblendet, während der Beitrag Vermutungen aufstellte, welche Aufgaben der Kläger als informeller Mitarbeiter der Staatssicherheit gehabt habe.

Die Berliner Richter sahen darin eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

Zwar stünde er als Lebensgefährte einer bekannten deutschen Schauspielerin in der Öffentlichkeit, so dass auch ungewollt über ihn berichtet werden dürfe. Hier sei jedoch die Grenze des öffentlichen Informationsinteresses weit überschritten.

Es gebe keinerlei sachlichen Grund, den Kläger namentlich zu nennen und in dieser Form  über ihn zu berichten. Zur historischen Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit und des entstandenen Unrechts trage diese Herausstellung in keiner Weise bei. Es sei absolut unverständlich, warum der Kläger in dieser Form minutenlang dargestellt worden sei.

 

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