Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "snipcall" als Marke für Bereiche Online-Werbung und Computerspiele eintragbar

Die Bezeichnung "snipcall" ist als Marke für die Bereiche Internet-Werbung und Online-Spiele eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-snipcall-fuer-internetreklame-und-online-spiele-26-w-pat-87-09-bundespatentgericht--20100630.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.06.2010 - Az.: 26 W (pat) 87/0).

Sie erklärten, dass der Begriff "snipcall" ohne weiteres als "Schnäppchenanruf"  übersetzt werde. Diese Bedeutung stehe im Vordergrund, weise allerdings keinen sinnvollen Bezug zu den angemeldeten Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Internetreklame und Durchführung von Spielen im Internet auf. Weder die Art, die Bestimmung noch die Beschaffenheit würden durch "snipcall" beschrieben werden.

Da keine im Vordergrund stehende Beschreibung vorliege, stehe dem Markenschutz von "snipcall" nichts entgegen.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen