Das LG Düsseldorf <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.03.2012 - Az.: 34 O 16/01) hat entschieden, dass für Städte-Domains mit dem Zusatz "-info" kein namensrechtlicher Schutz besteht.
Die Klägerin war eine bekannte westdeutsche Stadt, die gegen den Betreiber der Domain "[stadtname]-info.de" vorging. Der Beklagte betrieb einen Stadtplanverlag und bot der Öffentlichkeit unter dieser Domain zahlreiche Informationen an, u.a. zum lokalen Kulturprogramm und zu ortsansässigen Firmen.
Die Düsseldorfer Richter lehnten eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung ab.
Anders als einer privatrechtlichen Person stehe einer öffentlich-rechtlichen Stadt kein umfassender Namensschutz zu. Die Klägerin sei bereits ausreichend durch ihre bisherigen Domain-Registrierungen geschützt.
Zudem werde auch die Öffentlichkeit nicht in die Irre geführt. Durch die Online-Verwendung zahlreicher Zusätze (z.B. "-online", "-service", "-system" oder "-events") wisse der Surfer, dass hinter der Domain keine staatliche Stelle, sondern ein privater Anbieter stehe.